In unseren Werkstätten gibt es auf der Grundlage der Werkstättenmitwirkungsverordnung Werkstatträte und Frauenbeauftragte. Für Hauptwerkstatt und Betriebsstätte sowie für die Zweigwerkstätten sind jeweils drei MitarbeiterInnen als Werkstatträte und zwei Mitarbeiterinnen als Frauenbeauftragte gewählt. Diese treffen sich regelmäßig mit der Werkstattleitung und beraten aktuelle Themen, anstehende Veränderungen und Probleme von Mitarbeitern. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten stehen den Werkstatträten und Frauenbeauftragten jeweils Vertrauenspersonen zur Seite, die sich diese selbst ausgewählt haben.

Die Werkstatträte und Frauenbeautragten werden alle vier Jahre neu gewählt.