Teilhabe ist Menschenrecht!

23. Februar 2026

Menschen mit Behinderungen haben gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Eingliederungshilfe sichert dieses Recht und ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben. 

Bis 2026 wird über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe beraten, jedoch drohen aufgrund finanzieller Engpässe Kürzungen und Einschränkungen. Schon jetzt fehlen vielerorts Angebote und Wartelisten sind lang.

Wir unterstützen die bundesweite Kampagne der Lebenshilfe „Teilhabe ist Menschenrecht“ und setzen uns dafür ein, die Eingliederungshilfe als unverzichtbares Recht zu wahren. Es ist essenziell, die freie Wahl des Wohnorts zu sichern, Pflege und Eingliederungshilfe gleichwertig zu behandeln und den Fachkräftemangel durch eine angemessene Finanzierung der Tarifkosten zu bekämpfen.

Die Eingliederungshilfe ist ein fundamentales Recht und darf nicht gefährdet werden.

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