Der Begleitende Dienst unterstützt die Eingliederung in die Werkstätten vom Erstgespräch bis zur Aufnahme und versteht sich als profunder Ansprechpartner für Klienten, Fachpersonal, gesetzliche Betreuer sowie Angehörige und berät in Konflikt- und Krisensituationen. Aktiv arbeitet er mit dem Integrationsfachdienst, Ämtern und Behörden, Sozialleistungsträgern und medizinischen Einrichtungen zusammen und zeichnet verantwortlich für das Berichtswesen gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

Er organisiert arbeitsbegleitende Bildungsangebote und therapeutische Angebote, ist beteiligt bei der Erbringung lebenspraktischer und persönlichkeitsfördernder Hilfen und gewährleistet die notwendige Arbeitsassistenz für Mitarbeiter auf Außenarbeitsplätzen sowie in Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ist der Begleitende Dienst an der Anleitung von Praktikanten aus regionalen Fachschulen beteiligt.